1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dr.phil. Jeff Smith, im Folgenden kurz Übersetzer genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7.
Vergütung
(1) Die
Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der geleisteten
Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist beträgt 14 Tage.
(2) Der
Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung
der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe
ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig
machen.
(3) Ist
die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten
mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die
Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der
Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9.
Anwendbares Recht
(1) Für
den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt amerikanisches
Recht. Gerichtsstand ist Cincinnati.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.